Am Mittwoch, den 7. September, ist unsere Praxis geschlossen, damit wir Sie auch in Zukunft gut behandeln können.

Am 7. September nehmen wir an einer Veranstaltung der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin teil, um uns über das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zu informieren. Dazu finden Sie mehr Informationen auf der Website KVBerlin.de/aktionstag.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir am 7. September nicht für Sie da sein können.

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz gefährdet die ambulante Versorgung

Das Bundesgesundheitsministerium plant für 2023 ein Gesetz, das die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) stabilisieren soll – das sogenannte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Der aktuelle Entwurf enthält auch Regelungen wie zum Beispiel die Streichung der Neupatientenregelung. Sollte diese tatsächlich kommen, wird dies zu einer deutlichen Verschlechterung der ambulanten Versorgung führen. Es wäre der Einstieg zurück in die „Zwei-Klassen-Medizin“. Das möchte die KV Berlin verhindern. Die Neupatientenregelung ist ein wichtiges Instrument in den Praxen und hat sich bewährt.

Mit dem Entwurf zum GKV-Finanzierungsgesetz nimmt der Bund die Gefährdung der Gesundheitsversorgung in Kauf. Damit sind die niedergelassenen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen in Berlin nicht einverstanden. Sie wollen ihre Patientinnen und Patienten auch in Zukunft gut behandeln.

Deshalb werden sich viele Praxen an einer Fortbildungsveranstaltung der KV Berlin am Mittwoch, den 7. September 2022, beteiligen. Und viele Praxen und deren medizinische Fachangestellte werden sich zusätzlich ab 14 Uhr auch der Protestaktion des Verbandes medizinischer Fachberufe vor dem Brandenburger Tor anschließen.

Sprechen Sie Ihre Praxis auf das Gesetz und die Protestaktion an und fragen Sie, wie Sie vielleicht auch als Patient:innen unterstützen können.

Bitte haben Sie deshalb Verständnis, wenn ihre Praxis am 7. September geschlossen hat. Denn sie tut das für Sie und Ihre Gesundheit! Die ambulante Versorgung ist in dieser Zeit sichergestellt. Sollte Ihre Praxis keine Vertretungspraxis haben, können Sie sich bei akuten Fällen an eine der KV-Notdienstpraxen für Erwachsene oder Kinder und Jugendliche wenden, die am 7. September außer der Reihe geöffnet haben.

Diese KV-Notdienstpraxen haben am 7. September für Sie geöffnet

KV-Notdienstpraxen für ErwachseneÖffnungszeiten am 7. September
DRK-Kliniken Berlin Westend, Zentrale Notaufnahme
Spandauer Damm 130, 14050 Berlin
9.00-14.30 Uhr
Charité am Campus Benjamin Franklin
Hindenburgdamm 30, 12203 Berlin
9.00-20.00 Uhr
Vivantes-Klinikum im Friedrichshain, Rettungsstelle
Landsberger Allee 49, 10249 Berlin
9.00-20.00 Uhr
Unfallkrankenhaus Berlin, Rettungsstelle
Warener Str. 7, 12683 Berlin
9.00-20.00 Uhr

      

KV-Notdienstpraxen für Kinder und JugendlicheÖffnungszeiten am 7. September
DRK-Kliniken Berlin Westend, kinderärztl. Erste-HilfeStelle, 
Spandauer Damm 130, 14050 Berlin
9.00-14.30 Uhr
Vivantes Klinikum Neukölln Mutter-Kind-Zentrum
Rudower Straße 48, 12351 Berlin
9.00-20.00 Uhr
St.-Joseph-Krankenhaus Tempelhof Erste-Hilfe-Stelle
Wüsthoffsstr. 15, 12101 Berlin
9.00-20.00 Uhr
Sana Klinikum Lichtenberg Haus B, EG, B012/013
Fanningerstraße 32, 10365 Berlin
9.00-20.00 Uhr

Warum wird das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die ambulante Versorgung gesetzlich Versicherter verschlechtern?

1. Gesetzlich Versicherte werden in den Praxen wieder deutlich länger auf Termine warten.

Warum?

2. Über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen werden weniger Termine vergeben können.

Warum?

3. Der Ärzt:innenmangel verstärkt in Berlin wird sich verstärken.

Warum?

Rede von Prof. Dr. Lauterbach 2019 im Deutschen Bundestag zur Einführung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes

Vor drei Jahren vertrat der heutige Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach eine andere Meinung und bewertete das Terminsverice-und Versorgungsgesetz im Bundestag im März 2019 selbst als „einen Schritt weg von der Zwei-Klassen-Medizin“. Dass gesetzlich versicherte Patient:innen teilweise monatelang auf einen Arzttermin warten müssten, „sei unwürdig für ein so reiches Land wie Deutschland“. Die Neupatientenregelung sei sinnvoll, so Lauterbach seinerzeit, da gerade neue Patient:innen viel Arbeit machten und mehr Zeit in Anspruch nähmen.